Verfassungsbeschwerdeverfahren betreffend der Annahme einer Aussagepflicht des Strafverteidigers im Honorarprozess

Nachfolgend dokumentieren wir das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Zwischenurteil des AG und des LG Weiden i.d. OPf., 1 C 0367/05, 2 T 130/06 - Aussagepflicht eines vormals angestellten Strafverteidigers im Honorarprozess seines ehemaligen Arbeitsgebers gegen den vormaligen Mandanten.