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HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 726

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 26/23, Beschluss v. 12.04.2023, HRRS 2023 Nr. 726


BGH 5 StR 26/23 - Beschluss vom 12. April 2023 (LG Görlitz)

Missbrauch von Schutzbefohlenen (Unwirksamkeit der Einwilligung des Minderjährigen; absolutes Abstinenzgebot).

§ 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB

Leitsatz des Bearbeiters

Im Fall des Missbrauchs von Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB ist eine etwaige Einwilligung des Minderjährigen unwirksam und entfaltet keine rechtfertigende Wirkung, da die Regelung ein absolutes Abstinenzgebot enthält.

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 27. Oktober 2022 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Gründe

Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass im Fall des Missbrauchs von Schutzbefohlenen nach § 174 Abs. 1 Nr. 3 StGB die Einwilligung des Minderjährigen unwirksam ist und deshalb keine rechtfertigende Wirkung entfalten kann; denn die Regelung enthält - wie auch § 174 Abs. 1 Nr. 1 StGB - ein absolutes Abstinenzgebot (vgl. MüKoStGB/Renzikowski, 4. Aufl., § 174 Rn. 2, 39 mwN).

HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 726

Bearbeiter: Christian Becker