HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 606
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 58/24, Beschluss v. 02.04.2024, HRRS 2024 Nr. 606
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 13. Oktober 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte der Anstiftung zum tateinheitlich mit gefährlicher Körperverletzung begangenen besonders schweren Raub schuldig ist. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 606
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede