HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 737
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 175/24, Beschluss v. 30.04.2024, HRRS 2024 Nr. 737
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 13. Dezember 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Gesamtfreiheitsstrafe aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen auf zwei Jahre und neun Monate herabgesetzt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 737
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede