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HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 75

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 508/23, Beschluss v. 15.11.2023, HRRS 2024 Nr. 75


BGH 6 StR 508/23 - Beschluss vom 15. November 2023 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 17. August 2023 wird verworfen; jedoch wird der Einziehungsausspruch aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen dahin ergänzt, dass der Angeklagte als Gesamtschuldner haftet. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 75

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede