HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 1236
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 283/23, Beschluss v. 24.08.2023, HRRS 2023 Nr. 1236
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 2. März 2023 wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht die Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB als nicht verwirklicht angesehen hat.
HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 1236
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede