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HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 717

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 184/23, Beschluss v. 16.05.2023, HRRS 2023 Nr. 717


BGH 6 StR 184/23 - Beschluss vom 16. Mai 2023 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 19. Januar 2023 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Ergänzend zu der Antragsschrift des Generalbundesanwalts bemerkt der Senat:

Die Entscheidung über die Einziehung des Wertes von Taterträgen hat Bestand, weil sich die ihr zugrundeliegenden Beträge dem Zusammenhang der Urteilsgründe entnehmen lassen. Der dem Landgericht bei der Addition der Beträge unterlaufene Rechenfehler wirkt sich nicht zum Nachteil des Angeklagten aus.

HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 717

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede