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HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 1028

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 183/23, Beschluss v. 30.05.2023, HRRS 2023 Nr. 1028


BGH 6 StR 183/23 - Beschluss vom 30. Mai 2023 (LG Hannover)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 31. Januar 2023 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Einziehungsentscheidung dahin geändert, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 29.600 Euro angeordnet wird.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 1028

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede