hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 713

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 155/23, Beschluss v. 16.05.2023, HRRS 2023 Nr. 713


BGH 6 StR 155/23 - Beschluss vom 16. Mai 2023 (LG Verden)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 12. Dezember 2022 wird aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass sie der Misshandlung von Schutzbefohlenen in zwei tateinheitlichen Fällen schuldig ist. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 713

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede