hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 1025

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 127/23, Beschluss v. 25.07.2023, HRRS 2023 Nr. 1025


BGH 6 StR 127/23 - Beschluss vom 25. Juli 2023 (LG Stade)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 17. November 2022 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch aus den in der Antragsschrift des Generalbundesanwalts genannten Gründen dahin geändert, dass der Angeklagte des sexuellen Missbrauchs von Kindern in sieben Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit sexuellem Übergriff, in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit Körperverletzung und in zwei weiteren Fällen in Tateinheit mit Herstellen kinderpornografischer Inhalte sowie der versuchten Nötigung, schuldig ist.

Es wird davon abgesehen, dem Beschwerdeführer die Kosten des Rechtsmittels aufzuerlegen.

HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 1025

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede