HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 348
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 520/22, Beschluss v. 25.01.2023, HRRS 2023 Nr. 348
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 21. September 2022 wird als unbegründet verworfen. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Es benachteiligt den Angeklagten nicht, dass das Landgericht aus den verhängten 17 Freiheitsstrafen von jeweils zwei Jahren und acht Freiheitsstrafen von jeweils einem Jahr eine nicht nachvollziehbar niedrige Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten gebildet hat.
HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 348
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede