HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 970
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 262/22, Beschluss v. 13.07.2022, HRRS 2022 Nr. 970
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 25. Januar 2022 wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die dem Neben- und Adhäsionskläger im Revisionsverfahren erwachsenen notwendigen Auslagen sowie die durch das Adhäsionsverfahren entstandenen besonderen Kosten zu tragen.
Der Zinszeitpunkt war nicht zu ändern, weil der Adhäsionsantrag ausweislich der Sachakte (Band III S. 83) bereits am 30. August 2021 beim Landgericht eingegangen ist.
HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 970
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi