HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 967
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 248/22, Beschluss v. 15.07.2022, HRRS 2022 Nr. 967
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg vom 23. Februar 2022 wird verworfen; jedoch wird aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts die Einziehungsentscheidung dahin geändert, dass die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 1.150 Euro angeordnet ist und die weitergehende Einziehungsentscheidung entfällt. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 967
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi