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HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 857

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi

Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 223/22, Beschluss v. 14.06.2022, HRRS 2022 Nr. 857


BGH 6 StR 223/22 - Beschluss vom 14. Juni 2022 (LG Hannover)

Erfolgreicher Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 44 Satz 1 StPO; § 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Dem Angeklagten wird auf seine Anträge und seine Kosten Wiedereinsetzung in den Stand vor Ablauf der Frist zur Einlegung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Hannover vom 27. Januar 2022 und in den Stand vor Ablauf der Frist zur Begründung der Revision gegen das vorbezeichnete Urteil gewährt.

Die Revision des Angeklagten gegen das vorgenannte Urteil wird mit der Maßgabe verworfen, dass er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt ist (vgl. UA S. 33).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die dem Nebenkläger im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 857

Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi