HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 682
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 6 StR 165/22, Beschluss v. 17.05.2022, HRRS 2022 Nr. 682
Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 20. Januar 2022 wird als unbegründet verworfen. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
Es benachteiligt die Angeklagte nicht, dass das Landgericht unter Einbeziehung der dem Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 17. Mai 2021 zugrundeliegenden Einzelstrafen rechtsfehlerhaft nur auf eine Gesamtstrafe erkannt hat, obwohl die Angeklagte die betreffenden Taten vor den letzten neun der nunmehr abgeurteilten Taten zum Nachteil des Zeugen L. beging.
HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 682
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi/Karsten Gaede