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HRRS-Nummer: HRRS 2025 Nr. 836

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 106/25, Beschluss v. 20.05.2025, HRRS 2025 Nr. 836


BGH 5 StR 106/25 - Beschluss vom 20. Mai 2025 (LG Berlin I)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 30. September 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Ausspruch über die Aufrechterhaltung der durch den Strafbefehl des Amtsgerichts Dippoldiswalde vom 5. April 2024 angeordneten Einziehung eines Führerscheins sowie eines Schlagrings entfällt (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts).

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2025 Nr. 836

Bearbeiter: Christian Becker