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HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 732

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 157/23, Beschluss v. 09.05.2023, HRRS 2023 Nr. 732


BGH 5 StR 157/23 - Beschluss vom 9. Mai 2023 (LG Kiel)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 17. Januar 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die allein diesen Angeklagten betreffende Anordnung der Einziehung des Wertes von Taterträgen um 100 Euro auf 113.100 Euro reduziert wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 732

Bearbeiter: Christian Becker