HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 473
Bearbeiter: Christian Becker
Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 507/22, Beschluss v. 15.03.2023, HRRS 2023 Nr. 473
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 12. Mai 2022 wird von der Einziehung abgesehen, soweit gegen den Angeklagten die erweiterte Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 4.000 Euro angeordnet worden ist.
Die weitergehende Revision wird verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2023 Nr. 473
Bearbeiter: Christian Becker