HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 507
Bearbeiter: Christian Becker
Zitiervorschlag: BGH, 5 StR 597/14, Beschluss v. 25.03.2015, HRRS 2015 Nr. 507
Der Senatsbeschluss vom 11. Februar 2015 wird wegen eines offensichtlichen Auslassungsversehens in den Gründen dahingehend berichtigt, dass nach den Worten "gegen ihn" die Worte "erfolgten Aussage" eingefügt werden.
HRRS-Nummer: HRRS 2015 Nr. 507
Bearbeiter: Christian Becker