HRRS-Nummer: HRRS 2019 Nr. 1163
Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner
Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 410/19, Beschluss v. 09.10.2019, HRRS 2019 Nr. 1163
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Essen vom 30. April 2019 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass aus den Gründen der Antragsschrift des Generalbundesanwalts vom 15. August 2019 von der Einziehung des sichergestellten Küchenmessers abgesehen wird; diese Einziehungsentscheidung entfällt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2019 Nr. 1163
Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner