HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 607
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 4 StR 189/08, Beschluss v. 18.06.2008, HRRS 2008 Nr. 607
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 11. Dezember 2007 wird - entsprechend der Antragsschrift des Generalbundesanwalts - im Ausspruch über die Reihenfolge der Vollstreckung dahingehend abgeändert, dass vor der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt sieben Monate von der gegen ihn verhängten Gesamtfreiheitsstrafe zu vollziehen sind. Im Übrigen wird die weiter gehende Revision mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Bezeichnung der Tat als "gemeinschaftlich" im Urteilstenor entfällt.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2008 Nr. 607
Bearbeiter: Karsten Gaede