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HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 13

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH, 3 StR 414/10, Beschluss v. 30.11.2010, HRRS 2011 Nr. 13


BGH 3 StR 414/10 - Beschluss vom 30. November 2010 (LG Wuppertal)

Annahme der Zuständigkeit einer Jugendkammer (Willkürfreiheit; mögliche Maßregelanordnung; Straferwartung).

§ 108 Abs. 3 JGG

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 18. Mai 2010 werden als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO). Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

Im Hinblick auf § 108 Abs. 3 Satz 2 JGG hat die Jugendkammer ihre Zuständigkeit nicht willkürlich angenommen.

HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 13

Bearbeiter: Ulf Buermeyer