hrr-strafrecht.de - Rechtsprechungsübersicht


HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 1212

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 442/17, Beschluss v. 09.11.2017, HRRS 2017 Nr. 1212


BGH 2 StR 442/17 - Beschluss vom 9. November 2017 (LG Frankfurt)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. Juli 2017 wird mit der Maßgabe, dass die sichergestellten 1.331,4 Gramm Kokain nebst Verpackungsmaterial eingezogen sind, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

HRRS-Nummer: HRRS 2017 Nr. 1212

Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner