HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 699
Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 176/17, Beschluss v. 19.04.2018, HRRS 2018 Nr. 699
Wegen eines offensichtlichen Fassungsversehens wird der Tenor des Urteils vom 28. März 2018 dahin berichtigt, dass der Angeklagte V. N. zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und der Angeklagte X. N. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt werden.
HRRS-Nummer: HRRS 2018 Nr. 699
Bearbeiter: Karsten Gaede/Marc-Philipp Bittner