HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 644
Bearbeiter: Christoph Henckel/Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 16/16, Beschluss v. 19.05.2016, HRRS 2016 Nr. 644
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 24. Juni 2015 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird der Schuldspruch dahin geändert, dass der Angeklagte des versuchten besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung schuldig ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.
HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 644
Bearbeiter: Christoph Henckel/Karsten Gaede