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HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 702

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH, 2 StR 608/13, Beschluss v. 16.04.2014, HRRS 2014 Nr. 702


BGH 2 StR 608/13 - Beschluss vom 16. April 2014 (LG Köln)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 24. Mai 2013 werden mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Angeklagten jeweils des Totschlags in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen schuldig sind. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigungen hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Der Angeklagte L. hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen. Es wird davon abgesehen, der Angeklagten M. die Kosten und Auslagen des Revisionsverfahrens aufzuerlegen.

HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 702

Bearbeiter: Karsten Gaede