BGH 1 StR 494/24 Beschluss - 3. April 2025 (LG Traunstein)
Verschaffen und Besitz kinder- bzw. jugendpornographischer Inhalte (Konkurrenzverhältnis: Tateinheit).
Bei gleichzeitigem Besitz von sich verschafften kinder- und/oder jugendpornographischen Inhalten und weiteren, darüberhinausgehenden gespeicherten verbotenen Inhalten ist für eine tatmehrheitliche Verurteilung wegen Besitzes kinder- bzw. jugendpornographischer Inhalte kein Raum. Vielmehr tritt der weitergehende Besitz kinder- und/oder jugendpornographischer Inhalte in diesem Fall jeweils tateinheitlich neben die selbständigen Verschaffungstaten. Dabei hat der Besitz als Auffangtatbestand nicht die Kraft, die erfolgreichen Verschaffungsvorgänge zu einer Tat zu verklammern.