BGH 1 StR 476/05 Urteil - 23. März 2006 (LG Passau)
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (einschränkende Auslegung der neuen Tatsache; Umstände aus der landesrechtlichen Unterbringung; BayStrUBG); unzulässige "uno actu" mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung erfolgte Überweisung des Betroffenen in die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (gesetzlicher Richter).
1. Umstände aus der landesrechtlichen Unterbringung (nach BayStrUBG) sind keine neuen Tatsachen im Sinne des § 66b StGB (Art. 1a Satz 2 EGStGB). Sie können allenfalls bei der anzustellenden Gefährlichkeitsprognose mit berücksichtigt werden. 2. Die Überweisung in die Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus darf nicht zugleich mit der Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden.