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HRRS 2004 Nr. 696

BGH 1 StR 273/04 Beschluss - 8. Juli 2004 (LG Mannheim)

Art. 3 EMRK; § 58a Abs. 1 Satz 2 StPO

Gebotene Videoaufzeichnung der Vernehmung einer schutzbedürftigen Zeugin im Ermittlungsverfahren (Dokumentationspflicht; Opferschutz bei schwerwiegenden Sexualstraftaten).

Wird wegen des Verdachts ermittelt, ein Kind sei Opfer schwerwiegender Sexualstraftaten geworden, so begründet die "Sollvorschrift" des § 58a Abs. 1 Satz 2 StPO eine grundsätzliche Verpflichtung der Ermittlungsbehörden, die Aussagen des Kindes aufzuzeichnen.

HRRS 2005 Nr. 41

BGH 1 StR 286/04 Urteil - 6. Oktober 2004 (LG Nürnberg)

§ 211 StGB; § 32 StGB

Verdeckungsmord und niedrige Beweggründe (Verdeckungsabsicht; Beurteilung bei Motivbündeln; Feststellung des bewusstseinsdominanten Motivs); Notwehr (Verteidigungswille).

Kommen bei der Prüfung der subjektiven Mordmerkmale verschiedene, möglicherweise zusammenwirkende Motive des Täters in Betracht (sogen. Motivbündel), hat der Tatrichter sämtliche wirkmächtige Elemente in seine Würdigung einzubeziehen. Entscheidend ist, ob der leitende, die Tat prägende Handlungsantrieb für sich betrachtet die Voraussetzungen erfüllt, also "niedrig" ist oder auf Verdeckung einer Straftat gerichtet ist. Für den Tatrichter stellt sich damit die Aufgabe, bei mehreren Zielen und Anlässen der Tat das bewusstseinsdominante Motiv festzustellen. Dementsprechend ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für den Verdeckungsmord anerkannt, dass auch die Absicht, durch Tötung eine Entdeckung früherer Straftaten zu vermeiden, mit anderen Beweggründen zusammenfallen kann; sie muss aber für sich gesehen Triebfeder des Täterhandelns sein (BGH MDR bei Dallinger 1976, 15; MDR bei Holtz 1984, 276).

HRRS 2005 Nr. 599

BGH 1 StR 290/04 Urteil - 31. Mai 2005 (LG Ulm)

Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; § 211 StGB; § 21 StGB; § 49 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 2 StPO; § 78 StPO

Mord (Heimtücke: Ausnutzungsbewusstsein und Affekt); Urteilsgründe (Beschränkung auf die erwiesenen Tatsachen im Gegensatz zu Hilfserwägungen); Instruktion des Sachverständigen.