BGH 1 StR 321/01 Beschluss - 26. September 2001 (LG Mannheim)
Mord aus niedrigen Beweggründen (Fehlende moralische Rechtfertigung und verständliche Motive, Verhinderung eines Selbstmordes, Eigensucht)
Die Niedrigkeit der Beweggründe ergibt sich nicht schon aus der fehlenden moralischen Rechtfertigung der Tat. Motive, denen "jedermann je nach Anlaß mehr oder weniger stark erliegen kann, tragen nicht von vorneherein den Stempel der Niedrigkeit" (BGH NJW 1996, 471, 472 m. w. Nachw.). Dies gilt auch, wenn die Tat aus Angst vor der Zukunft begangen wurde. Eine Bewertung derartiger Motive als niedrig setzt vielmehr eine umfassende Gesamtabwägung aller Umstände voraus (BGH aaO).