BGH 1 StR 411/05 Beschluss - 15. Dezember 2005 (LG Mannheim)
BGHR; rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag; gesetzlicher Richter (Ablehnung eines Befangenheitsantrages als unzulässig; Verwirkung; verschuldete Versetzung in den Zustand der Verhandlungsunfähigkeit).
1. Rechtsmissbräuchlicher Befangenheitsantrag. (BGHR) 2. Versetzt sich der Angeklagte vorsätzlich und schuldhaft in einen Zustand, der seine Verhandlungsunfähigkeit beeinträchtigt, ist eine Rüge, der Vorsitzende Richter habe - in Unkenntnis des wahren Sachverhalts durch seine Behandlung der vom Verteidiger geltend gemachten Verhandlungsunfähigkeit die Besorgnis der Befangenheit begründet, wegen Rechtsmissbrauchs nicht mehr in der Sache zu prüfen: Eine Revision kann in diesem Fall auf eine möglicherweise unberechtigte Ablehnung des Befangenheitsantrages gemäß § 26a Nr. 2 StPO nicht gestützt werden. (Bearbeiter)