HRRS-Nummer: HRRS 2022 Nr. 960
Bearbeiter: Sina Aaron Moslehi
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2022 Nr. 960, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 10. November 2021 wird als unbegründet verworfen; jedoch wird die Einziehungsentscheidung dahin klargestellt, dass die gefälschten Banknoten - 40 Einhundert-Euro-Scheine der Fälschungsklasse K00226 - eingezogen werden.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.