HRRS-Nummer: HRRS 2016 Nr. 515
Bearbeiter: Christian Becker
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2016 Nr. 515, Rn. X
Der beabsichtigten Entscheidung des 3. Strafsenats steht Rechtsprechung des 5. Strafsenats nicht entgegen. An eventuell früher abweichender Rechtsprechung hält der Senat aus den Gründen des Anfragebeschlusses nicht fest.