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HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 380

Bearbeiter: Christian Becker

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2013 Nr. 380, Rn. X



BGH 5 StR 634/12 - Beschluss vom 7. März 2013 (LG Saarbrücken)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 30. August 2012 werden nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Die Beschwerdeführer haben die Kosten ihrer Rechtsmittel zu tragen.

Der Urteilstenor wird dahingehend berichtigt, dass das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 16. Dezember 2011 datiert.