HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 748
Bearbeiter: Christian Becker
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2012 Nr. 748, Rn. X
Auf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stralsund vom 23. Januar 2012 wird die Urteilsformel dahingehend ergänzt, dass der Angeklagte im Übrigen freigesprochen wird.
Die weitergehende Revision des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.