HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 959
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2010 Nr. 959, Rn. X
Das Urteil des Senats vom 23. Juni 2010 wird wegen eines offensichtlichen Schreibversehens dahin berichtigt, dass es in Randnummer 18 der Urteilsgründe (S. 8, 2. Absatz) in Zeile 7 statt "Tatsachen" richtig heißen muss: "Taten".