HRRS-Nummer: HRRS 2024 Nr. 1198
Bearbeiter: Christian Becker
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2024 Nr. 1198, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 15. Dezember 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Litauen erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 angerechnet wird; im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.