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HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 23

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2012 Nr. 23, Rn. X



BGH 5 StR 477/11 - Beschluss vom 13. Dezember 2011 (LG Leipzig)

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erörterung; fehlende konkrete Erfolgsaussicht).

§ 64 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Leipzig vom 19. Juli 2011 wird nach § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Gründe

1

Der Senat nimmt die unterbliebene Erörterung des § 64 StGB angesichts der Tatbegehung während einer Führungsaufsicht nach entsprechender Maßregelaussetzung hin, weil sich aus diesen Umständen die mangelnde Erfolgsaussicht einer erneuten Maßregelanordnung noch ausreichend entnehmen lässt.