Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)


HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 404

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2012 Nr. 404, Rn. X



BGH 5 StR 380/10 - Beschluss vom 13. März 2012 (Kostenbeamtin beim BGH)

Unbegründete Erinnerung gegen den Kostenansatz.

§ 66 GKG; § 19 GKG; § 3 GKG

Entscheidungstenor

Die Erinnerung des Verurteilten gegen den Kostenansatz vom 29. November 2010 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Gründe

1

Der zulässige Rechtsbehelf ist unbegründet. Der Senat nimmt wegen übereinstimmender Sach- und Rechtslage auf den Beschluss vom 13. April 2011 - 5 StR 406/09 Bezug.