HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 404
Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2012 Nr. 404, Rn. X
Die Erinnerung des Verurteilten gegen den Kostenansatz vom 29. November 2010 wird als unbegründet zurückgewiesen.
Der zulässige Rechtsbehelf ist unbegründet. Der Senat nimmt wegen übereinstimmender Sach- und Rechtslage auf den Beschluss vom 13. April 2011 - 5 StR 406/09 Bezug.