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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 994

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2010 Nr. 994, Rn. X



BGH 5 StR 263/10 - Beschluss vom 28. Oktober 2010 (LG Berlin)

Einstellung des Verfahrens; Aufhebung des Haftbefehls.

§ 112 StPO; § 126 Abs. 3 StPO; § 206a StPO

Entscheidungstenor

Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004 wird aufgehoben.

Gründe

1

Mit heutigem Beschluss hat der Senat auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. Dezember 2009 gemäß § 349 Abs. 4 StPO aufgehoben und das Verfahren nach § 206a StPO eingestellt. Der Haftbefehl des Landgerichts Berlin vom 9. Juni 2004 war daher aufzuheben (§ 126 Abs. 3 StPO).