HRRS-Nummer: HRRS 2009 Nr. 980
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2009 Nr. 980, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Paderborn vom 24. Juni 2009 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass zum Ausgleich für die Zahlung von 200 €, die der Angeklagte in teilweiser Erfüllung der ihm in dem Verfahren 20 b Ds - Amtsgericht Paderborn - erteilten Bewährungsauflage geleistet hat, entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts zehn Tage Freiheitsstrafe auf die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet werden.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.