Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)


HRRS-Nummer: HRRS 2006 Nr. 935

Bearbeiter: Ulf Buermeyer

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2006 Nr. 935, Rn. X



BGH 3 StR 370/06 - Beschluss vom 24. Oktober 2006 (LG Verden)

Maßstab der Anrechnung im Ausland erlittener Untersuchungshaft (Frankreich; 1:1).

§ 51 Abs. 4 StGB

Entscheidungstenor

Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 5. April 2006 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird der Urteilstenor dahin ergänzt, dass die von der Angeklagten in dieser Sache in Frankreich erlittene Freiheitsentziehung im Verhältnis 1 : 1 auf die gegen sie verhängte Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet wird (vgl. § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB). Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.