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HRRS-Nummer: HRRS 2013 Nr. 732

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2013 Nr. 732, Rn. X



BGH 2 ARs 96/13 (2 AR 75/13) - Beschluss vom 27. Juni 2013 (BGH)

Unbegründete Anhörungsrüge.

§ 356a StPO

Entscheidungstenor

Die Anhörungsrüge des Antragstellers vom 13. Mai 2013 gegen den Beschluss des Senats vom 17. April 2013 wird verworfen.

Gründe

1

Eine Gehörsverletzung liegt nicht vor.

2

Der Senat hat unter Berücksichtigung des Antragsvorbringens die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 22. Februar 2013 verbeschieden und für dieses Verfahren Prozesskostenhilfe versagt.

3

Sollte der Antragsteller weitergehend einen Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe zur Anbringung einer Anhörungsrüge gegen die genannte Entscheidung des Oberlandesgerichts stellen wollen, wäre dieses Gericht zur Entscheidung hierüber berufen.