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HRRS-Nummer: HRRS 2014 Nr. 888

Bearbeiter: Karsten Gaede und Christoph Henckel

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2014 Nr. 888, Rn. X



BGH 2 ARs 456/13 2 AR 321/13 - Beschluss vom 17. Juli 2014 (OLG Stuttgart)

Gegenvorstellung.

Vor § 1 StPO

Entscheidungstenor

Die Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Senats vom 20. Februar 2014 wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Die Gegenvorstellung vom 9. April 2014 gibt dem Senat weder Möglichkeit noch Anlass, seinen Beschluss abzuändern. Der angefochtene Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart ist - was dem Beschwerdeführer vorab mitgeteilt worden ist - der Beschwerde gemäß § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO entzogen.