Rechtsprechung (hrr-strafrecht.de)


HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 241

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2012 Nr. 241, Rn. X



BGH 2 ARs 405/11 2 AR 269/11 - Beschluss vom 9. Januar 2012 (BGH)

Gegenvorstellung.

Vor § 1 StPO

Entscheidungstenor

Die Gegenvorstellung gegen den Beschluss des Senats vom 29. November 2011 wird zurückgewiesen.

Gründe

1

Es besteht kein Anlass, die zutreffende Entscheidung abzuändern.