HRRS-Nummer: HRRS 2012 Nr. 641
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2012 Nr. 641, Rn. X
Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 14. März 2012 wird angesichts eines offensichtlichen Schreibversehens wie folgt geändert: In Zeile 3 der Gründe muss es statt "versuchten Mordes" lauten "versuchten Betruges".