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HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 249

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2010 Nr. 249, Rn. X



BGH 2 ARs 19/10 (2 AR 16/10) - Beschluss vom 24. Februar 2010 (AG Bremen)

Rechtsfehlerhafte Abgabe der Sache.

§ 42 JGG

Entscheidungstenor

Die Beschlüsse des Amtsgerichts - Jugendrichter - Bremen vom 16. Juli 2009 und 28. August 2009 werden aufgehoben.

Das Amtsgericht - Jugendrichter - Bremen ist für die Untersuchung und Entscheidung der Sache weiterhin zuständig.

Gründe

1

Wie der Generalbundesanwalt in seiner Zuschrift vom 26. Januar 2010 an den Senat zutreffend ausgeführt hat, sind die Voraussetzungen für eine Abgabe der Sache gemäß § 42 Abs. 3 Satz 1 JGG nicht gegeben.