HRRS-Nummer: HRRS 2010 Nr. 701
Bearbeiter: Karsten Gaede
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2010 Nr. 701, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 24. Februar 2010 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat; jedoch wird der Schuldspruch dahin klargestellt, dass der Angeklagte der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit einer versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig ist.
Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.