HRRS-Nummer: HRRS 2007 Nr. 392
Bearbeiter: Ulf Buermeyer
Zitiervorschlag: BGH HRRS 2007 Nr. 392, Rn. X
Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 7. November 2006 wird mit der Maßgabe, dass die in dieser Sache in Belgien erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die hier verhängte Freiheitsstrafe angerechnet wird, als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat. Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.