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HRRS-Nummer: HRRS 2011 Nr. 490

Bearbeiter: Karsten Gaede

Zitiervorschlag: BGH HRRS 2011 Nr. 490, Rn. X



BGH 1 StR 117/11 - Beschluss vom 29. März 2011 (LG München I)

Verwerfung der Revision als unbegründet.

§ 349 Abs. 2 StPO

Entscheidungstenor

Der Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 1. Oktober 2010, mit dem die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 28. Juli 2010 als unzulässig verworfen worden ist, wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen.

Zur Begründung verweist der Senat auf die zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts in seiner Antragsschrift vom 28. Februar 2011.